Konformität CPNP

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung vom 11. Juli 2013 ist jeder Hersteller von Kosmetika verpflichtet, alle von ihm vertriebenen Produkte beim Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) anzumelden, allgemein bekannt unter der Abkürzung CPNP.

Es handelt sich dabei um eine verbindliche europäische Vorschrift, die für alle europäischen Länder gilt. Alle Informationen über den Inhalt, die Herstellung und die Herkunft dieser Produkte müssen von jedem Lieferanten von kosmetischen Chemikalien detailliert gemeldet werden.

Diese Meldungen, die auch als PIF (Product Information Files) bezeichnet werden, enthalten alle Einzelheiten über die vermarkteten Produkte, weshalb der Zugang zu diesen Daten ausschließlich den Lieferanten und den zuständigen Behörden vorbehalten ist.

Wir informieren unsere Kundschaft darüber, dass alle unsere kosmetischen Produkte, die für den Wiederverkauf bestimmt sind, gemäß der geltenden europäischen Rechtsprechung als konform zertifiziert sind. Wir bestätigen außerdem, dass wir die obligatorische Meldung aller unserer Kosmetikprodukte an das CPNP vorgenommen haben.